Willkommen bei der MiLo GbR
Ihrem Gebäudedienstleister 
Ihr Partner in Sachen Gebäudedienstleistungen für private und gewerbliche Objekte, 
in Zusammenarbeit mit verschiedenen Haus & Immobilienverwaltungen in und um Neuwied

Gebäudereinigung

Hausmeisterservice


AGB´s

 Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
a) Die nachfolgenden Bedingungen der MiLo GbR gelten für alle zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge, insbesondere für Dienstleistungen. Die besonderen Regelungen dieser Bedingungen für bestimmte Vertragstypen finden bei dem Abschluss eines entsprechenden Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zusätzlich zu den allgemeinen Regelungen Anwendung.
b) Mit der Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber mit diesen Bedingungen einverstanden.
c) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
d) Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
a) Ein Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Auftraggeber nach Auftragsvergabe eine Auftragsbestätigung erhält. Lediglich als solche ausformulierte Angebote des Auftragnehmers sind bindend, telefonische Angebote sind nicht bindend.
b) Abbildungen, Zeichnungen, sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten des Auftragnehmers gehören bleiben im Eigentum des Auftragnehmers und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
§ 3 Zahlungsbedingungen
a) Der zu zahlende Betrag ist innerhalb von netto 10 Tagen nach Auftrags- oder Rechnungsabschluss zur Zahlung fällig, soweit sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt. Die Zahlungsverpflichtung ist durch Überweisung auf das angegebene Konto des Auftragnehmers oder durch Barzahlung zu erfüllen.
 b) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Auftragnehmer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Leistungsumfang des Auftragnehmers
a) Der Umfang der vom Auftragnehmer im einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und diesen Vertragsbedingungen.
b) Kann ein Auftrag, aufgrund von unangekündigter Abwesenheit des Auftraggebers nicht zustande kommen, muss der jeweilige Auftrag im Lohnkostenwert berechnet und bezahlt werden. Diese Art der Abrechnung nennt sich „No-Show-Rechnung“ und kommt nur zum Tragen, wenn der Auftragnehmer seine Zeit und Arbeitskraft zur Verfügung stellt, diese aber aufgrund von Abwesenheit des Auftraggebers nicht anbringen kann.
§ 5 Pflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen, sowie Bereitstellungen in dem erforderlichen Umfang bzw. der benötigten Qualität und zu den vereinbarten Terminen und stellt dem Auftragnehmer die benötigten Arbeitsbedingungen sowie den Zugang zu den, zu reinigenden Räumlichkeiten zur Verfügung. Sollte ein vereinbarter Termin zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer von Seiten des Auftraggebers nicht stattfinden können, muss dieser bis spätestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden, um diesen gutgeschrieben zu bekommen. Sollte dies nicht geschehen, wird der Termin trotz Stornierung voll berechnet.
b) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur unzureichend nach und verzögert infolgedessen die Erbringung von Leistungen durch den Auftragnehmer, so ist dieser dafür nicht verantwortlich.
c) Wird ein Gegenstand beim Auftraggeber durch ein Versehen des Auftragnehmers beschädigt oder irrtümlicherweise an einen anderen Platz gestellt, so dass dieser nicht auffindbar ist, so hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 
§ 6 Haftung
a) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 
b) Der Auftragnehmer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist. Das Gleiche gilt, wenn dem Auftraggeber Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung zustehen. Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
 § 7 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 8 Besondere Regelungen bei Reklamationen
a) Reklamationsbearbeitung in Form von Rabatt
Sollte es bei einem Auftrag zu einer Reklamation kommen, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor diese Reklamation je nach Art und Umfang als Gutschrift auf der folgenden Rechnung zu verrechnen.
b) Reklamationsbearbeitung in Form von Nacharbeitung
Je nach Art und Umfang der Reklamation kann diese in einem separaten Termin nachgearbeitet werden, um somit schnellst möglich für eine Fertigstellung der Beauftragten Dienstleistung zu sorgen. Die Entscheidung, wie mit einer Reklamation verfahren wird, obliegt dem Auftragnehmer, da diese im Rahmen der Auftragslage angebracht werden muss.
§ 9 Zusätzliche Regelungen für Dienstleistungen
a) Geltungsbereich
aa) Dienstleistungen dienen der Unterstützung des Auftraggebers. Hierzu zählen insbesondere Dienstleistungen, die im Rahmen der Haushaltsreinigung / Reinigung von Gewerbeobjekten sowie der Unterstützung in verschiedenen Administrativen Bereichen anfallen. Erbrachte Dienstleistungen werden auf Aufwands- und Materialbasis unter Zugrundelegung der im Angebot ausgewiesenen Preise, vergütet.
ab) Der Auftragnehmer hat die geschuldeten Tätigkeiten durch qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen. Die von dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter unterliegen keinem Weisungsrecht des Auftraggebers, dieses wird vielmehr ausschließlich von dem Auftragnehmer ausgeübt. 
b) Vertragsdauer
ba) Die Vertragdauer ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen.
bb) Eine Kündigung während der Vertragsdauer eines befristeten Vertrages ist nur aus wichtigem Grund möglich.
c) Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer, hat dafür Sorge zu tragen, dass zu jedem vereinbarten Termin, ein Mitarbeiter zur Verfügung steht. Sollte dies aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht einzuhalten sein, wird dem Auftraggeber, dieser Ausfall auf die kommende Rechnung gutgeschrieben.
§ 10 Geheimhaltung
a) Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller als vertraulich bezeichneten oder sich aus den Umständen als vertraulich zu behandelnd ergebenden Informationen und Unterlagen des jeweils anderen Vertragspartners, sowie deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
b) Nicht von der Geheimhaltung umfasst sind Informationen und Unterlagen, die im Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt und zugänglich oder dem empfangenden Vertragspartner zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits bekannt waren oder ihm von Dritten berechtigterweise zugänglich gemacht worden sind.
§ 11 Sonstiges
a) Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.
b) Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltendem Recht. 
c) Ausschließlicher Gerichtsstand für Leistungen und Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus den zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträgen ist der Firmensitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

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